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1. Dezember 2022

Die Produktfreigabe – eine Geschichte voller Missverständnisse

„Können wir dieses Produkt dem Kunden geben?“ Wenn diese Frage geht vom Management in Richtung Entwicklung und Qualitätssicherung geht, ist der Prozess für die Freigabe eines Produktes oder Musters entweder ungünstig oder nicht klar definiert. Nachdem mir das Thema immer wieder begegnet, will ich hier einmal meine Meinung dazu loswerden.

Die Zeitpläne in Entwicklungsprojekten sind oft ambitioniert. Mit hohem Druck wird auf eine sehr sportliche Deadline hin entwickelt. Die Funktionalität steht im Vordergrund, Dokumentation und eventuell auch Funktionalität oder Tests geraten in Bedrängnis, in der Hoffnung den ehrgeizigen Zeitplan zu halten. Manchmal kommt es dann so: Das Produkt wurde dem Kunden versprochen (vom Management) und wenn der Tag der Entscheidung kommt, haben Entwicklung und Qualitätssicherung Bedenken, weil doch hier und da etwas abgekürzt wurde. Die dann vom Management gestellte Frage: „Können wir das rausgeben?“ wäre eigentlich überflüssig, wären die Verantwortlichkeiten für die Produktfreigabe klar geregelt.

Eigentlich wäre es einfach, denn am Ende hat immer das Management die Verantwortung, für alles, was geschieht (siehe auch hier). Das Management legt Budget und Zeitplan fest, Inhalt des Projekts und vielleicht auch noch Qualitätsvorgaben. Die Entwicklung versucht innerhalb der gegebenen Rahmenbedingungen ihr Bestes zu geben. Damit ist es auch allein die Entscheidung des Managements, ob ein Produkt freigegeben wird.

Ein klares Zusammenwirkten zwischen den drei beteiligten Rollen wäre in etwa so:

  1. Zu Beginn des Projekts setzen sich Management, Entwicklung und Qualitätssicherung zusammen und definieren, was alles erfüllt sein muss, um das Produkt freizugeben. Alle drei Beteiligten einigen sich auf realistische Qualitätskriterien, hinter denen sie auch stehen.
  2. Die Entwicklung entwickelt dann das Produkt, in dem vom Management vorgegebenen Rahmen (Zeit, Kosten, Personal).
  3. Am Prüfpunkt (Release-Meilenstein, Projektende…) stellt die Qualitätssicherung fest, ob die zu Beginn vereinbarten Vorgaben hinsichtlich der Qualität erfüllt wurden (Tests, Dokumentation usw.).
  4. Wurden die Vorgaben erfüllt, wird das Produkt automatisch freigegeben, das Management hat diesbezüglich nichts mehr zu tun.
  5. Wurden die Vorgaben jedoch nicht erfüllt, wird dies dem Management mitgeteilt und das Management entscheidet selbst, ob das Produkt freigegeben wird oder nicht. Entwicklung und Qualitätssicherung stehen hier beratend zur Seite, die Entscheidung liegt jedoch beim Management.

Mit diesem Ansatz gibt es keine Diskussionen über die Produktfreigabe und es trägt jeder die ihm zugedachte Verantwortung: die Entwicklung entwickelt das Produkt, die Qualitätssicherung übernimmt die Überwachung der Vorgaben und das Management verantwortet Entwicklung und Produkt

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